WISO MEINBÜRO WEB
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- Angebote einfach in Rechnungen umwandeln
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E-Commerce Software, für jede Größe
Ein Shopify Web Shop bietet Ihnen alle wichtigen Funktionen rundum Ihr Unternehmen:
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Inklusive Support
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Gute Gründe für Angebote schreiben mit WISO MeinBüro Web:
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WISO MEINBÜRO WEB
Smarte Angebote to go
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FUNKTIONEN
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FAQ
Was Sie über Angebote wissen müssen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten
gestellten Fragen zum Thema Angebote:
Sieht man einmal ab von Lieferterminen, Freizeichnungsklauseln und anderen Informationen zur Vertragsanbahnung, enthält ein Angebot grundsätzlich jedoch dieselben Angaben wie die spätere Rechnung. Wenn Sie Ihre Angebote mit MeinBüro schreiben, sieht das zum Beispiel so aus:
- Angebots-Absender und Kontaktdaten,
- eindeutiger Adressat (nur der darf Ihre Angebotskonditionen in Anspruch nehmen!),
- Angebotsnummer, Kundennummer und Angebotsdatum,
- Art, Bezeichnung, Qualität und Preis der Ware bzw. Art, Umfang und Vergütung der Dienstleistung oder des Werks,
- Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, zeitliche, mengenmäßige und sonstige Begrenzungen der Angebotsgültigkeit durch Freizeichnungsklauseln sowie
- Steuernummer und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Unverbindliche Angebote oder sogenannte Freizeichnungsklauseln sorgen dafür, dass Sie Ihren potenziellen Vertragspartnern unmissverständlich mitteilen, dass Sie sich nur bedingt, nur befristet – oder gar nicht an Ihr Angebot gebunden fühlen. Mit kaufmännischen Fachbegriffen wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ sorgen Sie dafür, dass Sie im rechtlichen Sinne noch gar kein Angebot abgeben, sondern Ihre Waren und Dienstleistungen lediglich „anpreisen“.
Sie können freibleibende Angebote auch:
- zeitlich befristen („Dieses Angebot gilt bis zum …“),
- unter Preisvorbehalt stellen („Preis freibleibend“ oder „Preisänderungen vorbehalten“) und
- unter Mengenvorbehalt stellen („Lieferung vorbehalten“ oder „Lieferung solange der Vorrat reicht“).
Ein Angebot ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Kunde auf eine schriftliche Offerte besteht. Denn ein Angebot …
- können Sie als „schriftliches Verkaufsgespräch“ einsetzen und dadurch mehr Aufträge an Land ziehen als durch informelle mündliche oder telefonische Absprachen,
- zwingt Sie, den Auftrag gründlich zu durchdenken,
- hilft Ihnen, den Nutzen passender Produkte und Dienstleistungen im konkreten Anwendungskontext des Kunden zu erläutern,
- ermöglicht Ihnen, Vertrauen zu schaffen, Kundenorientierung zu demonstrieren und Zusatzaufträge zu generieren,
- schafft eine günstige Verhandlungsbasis (weil Sie selbst die vertraglichen Rahmenbedingungen vorgeben) und
- sichert die Beweislage: Auf diese Weise vermeiden Sie spätere Missverständnisse und Unstimmigkeiten über den Auftragsumfang, die Liefer-, Zahlungs- und sonstigen Konditionen.
Im Geschäftsleben werden Angebote zwischen Unternehmen (B2B) in erster Linie mit Nettobeträgen ausgewiesen.
- Ein Nettoangebot gestaltet sich in der Regel so, dass sämtliche, einzeln aufgeführte Auftragspositionen mit Netto-Werten bepreist werden.
- Die Positionen werden am Ende der Angebotsauflistung zu einem Netto-Gesamtbetrag zusammengeführt.
- Darunter erfolgt die Ausweisung des fälligen Umsatzsteuer-Betrages. Hier muss lediglich der zugeschlagene Mehrwertsteuersatz kommuniziert werden. Ihr Angebot endet mit dem finalen Brutto-Endbetrag, den Ihr Kunde zu zahlen hat.
Im Gegensatz dazu wird im Endkundengeschäft (B2C) mit Brutto-Beträgen gearbeitet. Diese Beträge der einzelnen Auftragspositionen sind:
- Inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen, sodass sich in Summe direkt ein Brutto-Gesamtbetrag ergibt.
- Der im Preis enthaltene Umsatzsteuer-Betrag wird separat ausgewiesen.
Produkthinweise
1) Dieser Preis gilt pro Monat bei Abschluss eines Jahresabos. Das Abo wird jährlich im Voraus abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Alle Preise sind netto zzgl. USt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
2) Aktionszeitraum: 24.10.2023 bis einschließlich 30.10.2023. Das Angebot kann telefonisch unter 02735 776 65 001, per E-Mail an meinbuero@buhl.de oder per Gutscheincode im buhl:Shop gewährt werden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Es gilt nur für Neukunden, die WISO MeinBüro Rechnungen noch nicht kostenpflichtig nutzen oder genutzt haben und ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Beim Kauf einer gültigen Lizenz von WISO MeinBüro Rechnungen im Jahres-Abo erhalten Sie für das erste Jahr einen Nachlass von 40% auf die Pakete S, M oder L. Zusätzliche Erweiterungen sind von der Rabattaktion ausgeschlossen. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der reguläre Jahres-Abo-Preis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für 365 Tage im Voraus. Abos können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode (abrufbar im Kundencenter unter „Mein Kundenkonto“ im Abschnitt „Meine Produkte und Verträge“) gekündigt werden, ansonsten verlängern sie sich automatisch um jeweils eine weitere Nutzungsperiode.